Kommunale Neuentwicklung und Überarbeitung bestehender Bebauungspläne, um eine nachhaltige und zeitgemäße Gebietsentwicklung zu gewährleisten, unter Berücksichtigung demographischen Wandels.
Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen liegt das Augenmerk u.a. auf rechtssicherer Begleitung des Vorhabenträgers bis hin zur fachlichen Begleitung bei Durchführungsverträgen.